Die
zwölf Rechte der/des Sterbenden Das Recht, als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung auch sein mag. Das Recht, Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen. Das Recht, an allen die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben. Das Recht, von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden, die sich bemühen, die Bedürfnisse der/s Kranken zu verstehen. Das Recht, den Prozeß des Todes zu verstehen und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen. Das Recht, Trost in geistigen Dingen zu suchen. Das Recht, körperlich schmerzfrei zu sein. Das Recht der Kinder, am Tod teilzuhaben. Das Recht zu sterben. Das Recht, friedlich und in Würde zu sterben. Das Recht, nicht einsam zu sterben. Das Recht, zu erwarten, daß die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird. |
Aus:
Kessler, David: Die Rechte des Sterbenden; Weinheim und Berlin 1997, Beltz
Quadriga Verlag.
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Die Sprache der Sterbenden |