Die Rechte des Sterbenden

Das Recht, als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung auch sein mag.

Das Recht
, Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen.

Das Recht
, an allen die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben.

Das Recht
, von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden,
die sich bemühen, die Bedürfnisse der/s Kranken zu verstehen.

Das Recht, den Prozeß des Todes zu verstehen
und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen.

Das Recht
, Trost in geistigen Dingen zu suchen.

Das Recht
, körperlich schmerzfrei zu sein.

Das Recht
der Kinder, am Tod teilzuhaben.

Das Recht
zu sterben.

Das Recht
, friedlich und in Würde zu sterben.

Das Recht
, nicht einsam zu sterben.

Das Recht
, zu erwarten, daß die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird.
Aus: Kessler, David: Die Rechte des Sterbenden; Weinheim und Berlin 1997, Beltz Quadriga Verlag.