Genauso, wie durch den Hexenhammer Millionen Menschen vernichtet werden konnten, dient das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) der Verfolgung von gesellschaftlich unerwünschten Personen und der Unterdrückung der persönlichen Freiheit in Bezug auf die freie und freiwillige Verwendung von Heilmitteln.
Mit dem Betäubungsmittelgesetz wird der sinnvolle und medizinische Gebrauch von einigen der besten und erfolgreichsten Heilpflanzen, die die Menschheit je entdeckt hat, bei Strafe verboten. So wie schon die Bibel den Genuß der Früchte vom Baum der Erkenntnis verboten hat, so wurde den Hexen der Gebrauch ihrer 'Reisemittel' von der Kirche verboten, und genauso wird dem modernen Menschen der Gebrauch bewußtseinserweiternder Substanzen verboten.
"Du sollst lieber siech und krank sein, als durch zauber gesund werden. Wenn du zu den hexen laufest, so wirst du brüchig an gott dem herrn." (Geiler von Kaysersberg Fastenpredigt - 1508 -)
Sogar der Rausch selbst - egal wie er ausgelöst wird - wurde immer wieder verteufelt.
Dabei ist er eine Grundeigenschaft unseres Nervensystems. Es gibt wahrscheinlich sogar einen Trieb nach Berauschung - ähnlich den Trieben nach Essen, Trinken, Sex, Überleben. Blickt man in die Geschichte der nach dem BtmG verbotenen Pflanzen und Pflanzenwirkstoffe, wird die abendländische Besessenheit auffallen, auf unliebsame Menschen Hexenjagden zu veranstalten.

Als Triebkraft wird die selbstsüchtige katholische Religion genutzt.
Von ihrer Ideologie wird auch das Betäubungsmittelgesetz erfüllt. Die arrogante Anmaßung des Christentums, den einzig wahren Gott zu haben, der jede gesetzliche und moralische Willkür 'rechtfertigt', bildet den geistigen Hintergrund des BtmG. Man sollte auch nicht vergessen, daß die moderne Drogengesetzgebung hauptsächlich von christlichen Politikern und Kirchenmännern geschaffen wurde.
Was Papst Innozenz VIII. mit seiner "Hexenbulle" von 1484, in der er den Gebrauch von Cannabis verboten hatte, begann, führte ein holländischer Bischof fort: Im Rahmen des 1. Internationalen Opiumabkommens (IOA) vom 23.1.1912 in Den Haag (Haager Abkommen) wurde, unter Vorsitz von Bischof Brent, Opium, Kokain und Morphium geächtet und die Grundlage für die Drogenprohibition im 20. Jahrhundert geschaffen!

Im Deutschen Reich wurde 1929 als Ergebnis der 2. Genfer Opiumkonferenz von 1925 das Opiumgesetz eingeführt.

Es wurde nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1949 unter einer christdemokratischen Regierung als weiterhin gültig erklärt. Als die US-Machthaber durch die aufkeimende Hippie-Bewegung in Angst und Schrecken versetzt wurden, reagierte die Regierung mit paranoiden Drogengesetzen.
Sie wurden als Legitimation zur Unterdrückung der auf bewußtseinserweiternden Erfahrungen aufbauenden neuen Lebensformen, sowie als Werkzeug zur Verfolgung gesellschaftlich unerwünschter Individuen genutzt.
Man machte den Hippies die gleichen Vorwürfe wie zuvor den Hexen: z.B. Drogenmißbrauch und amoralische Auflehnung gegen die christliche Ethik.
Den Hippies wurde Satanismus mit Schwarzen Messen und Ritualmorden angelastet. Als "Beweis" wurde Charles Manson und "seine Familie" herangezogen. Der Wahnsinnige und dessen Mörderbande sahen sich selbst zwar als neue Christen und verehrten Manson als Heiland, Hippies waren sie aber nicht. Denn zur Ideologie der Hippies gehörte die Befreiung von christlichen Schuldgefühlen und Zwängen.
1971 wurde - aufgrund eines von den USA durchgesetzten internationalen Übereinkommens über psychotrope Stoffe - in der Bundesrepublik Deutschland das bis dahin geltende Opiumgesetz novelliert und trat als Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) in Kraft.

Die amtliche Begründung der Bundesregierung zu der verschärften Gesetzesfassung
liest sich wie eine Hetzschrift aus der Zeit der Inquisition:
"Der Mißbrauch von Rauschgiften, die im Opiumgesetz als Betäubungsmittel bezeichnet werden, droht ein gefährliches Ausmaß zu erreichen. Dieses Phänomen läßt sich nicht mehr als eine vorübergehende Mode deuten und abtun.

Einer Seuche gleich breitet es sich mehr und mehr auch in der Bundesrepublik Deutschland aus.
In besonderem Maße droht der Jugend Gefahr, oft schon während der Pubertät. Die Zahl der Jugendlichen, die den Einstieg in die Drogenwelt vollziehen, nimmt zu. Es zeigt sich dabei, daß die Altersschwelle, auf der der Einstieg erfolgt, absinkt. Selbst Kinder bleiben davon nicht verschont.
Der Ernst der Situation wird durch Todesfälle, die sich in jüngster Zeit insbesondere bei Jugendlichen ereignet haben, in eindringlicher Weise unterstrichen.Als eine der Maßnahmen der Bundesregierung, die in einem umfassenden Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht vorgesehen sind, dient das Gesetz dem Ziel, der Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland Einhalt zu gebieten und damit große Gefahren von dem Einzelnen und der Allgemeinheit abzuwenden. Es geht darum, die einzelnen Menschen, insbesondere die jungen, vor schweren und nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit und damit vor einer Zerstörung ihrer Persönlichkeit, ihrer Freiheit und ihrer Existenz zu bewahren.
Es geht darum, die Familie vor der Erschütterung zu schützen, die durch ein der Rauschgiftsucht verfallenes Mitglied droht. Es geht darum, der Allgemeinheit den hohen Preis zu ersparen, den ihr die Opfer einer sich ungehemmt ausbreitenden Rauschgiftwelle abverlangen würden.
Es geht schließlich darum, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden zu lassen.Ein besonderes Kennzeichen der Rauschgiftwelle ist die erhebliche Zunahme des Verbrauchs von indischem Hanf und des darin enthaltenen Harzes. Es handelt sich dabei um ein Halluzinogen, das nach der in der medizinischen Wissenschaft überwiegenden Meinung bei Dauergebrauch zu Bewußtseinsveränderungen und zu psychischer Abhängigkeit führen kann. Bei der Droge treten offenbar keine Entziehungssymptome auf, und es besteht nur eine geringe Tendenz, die Dosis zu erhöhen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, daß die Droge eine Schrittmacherfunktion ausübt.
Der Umsteigeeffekt auf härtere Drogen zeigt sich besonders bei jungen Menschen. Praktisch vollziehen sie mit ihr den Einstieg in die Welt der Rauschgifte."
(BT-Drs 665/70 = Bundestext Drogensache)

die blaue Mondin - von Z. - Gesellschaftliche und soziale Fragen der Suchtkrankheit ------ Ursprung und Wandel
Hier wird die Hexensalbe der Inquisition mit der durch Papst Innozenz VII. verteufelten Hanfpflanze ersetzt.
Die Begründung der Regierung ist mindestens so fadenscheinig wie die Rechtfertigung für die Hexenjagd.
Beides entspringt der Phantasie der Herrschenden.

Aber es gibt auch Menschen, die der Verteufelung der Hanfpflanze ein Ende bereiten wollen:
"Von einem Drogenproblem kann man sprechen, wenn jemand Probleme hat, an die bevorzugte oder an die medizinisch benötigte Droge heranzukommen. Er hat dann ein Drogenversorgungsproblem. Für den Konsumenten, also den, der aus Genußgründen konsumiert, ist dies höchst ärgerlich - für den Kranken, der aus medizinischen Gründen z.B. Cannabis benötigen würde, ist dies häufig äußerst qualvoll.

So besteht für manche Krebspatienten, Aids-Kranke und Menschen mit anderen Leiden ein Drogenproblem darin, daß sie an das benötigte Heilmittel Cannabis nicht herankommen. Das sind wirkliche Drogenprobleme." Diese 'wirklichen Drogenprobleme' werden durch das Betäubungsmittelgesetz produziert:

"Die Probleme, die mit dem illegalen Status von Cannabis verbunden sind, stellen heutzutage die größten Nebenwirkungen der medizinischen Verwendung der Cannabinoide dar. Es gibt viele Beruhigungs-, Schlaf- und Schmerzmittel mit einem größeren Abhängigkeitspotential als Cannabis, die auf einem normalen Rezept verschrieben werden dürfen. Die Einstufung von Cannabis als 'nicht verkehrsfähiges' Betäubungsmittel ist daher heute medizinisch nicht mehr vernünftig. Cannabispräparate von definierter Qualität sollen wie andere Medikamente vom Arzt verordnet werden dürfen."(Dax)

Seit über sechstausend Jahren wird der Hanf überall dort, wo er in der Gefolgschaft des Menschen hingelangte, als Heilmittel benutzt. Es hat sich bei einer medizinischen Untersuchung (Hanf als Heilmittel) herausgestellt, daß die medizinische Verwendung des Hanfes extrem vielseitig ist. Im Laufe der Geschichte wurde der Hanf in den verschiedenen Kulturen und Heilsystemen bei weit mehr als hundert Indikationen angewendet.

Damit ist der Hanf die am vielseitigsten verwendbare Heilpflanze überhaupt! Zahlreiche medizinische Indikationen wurden inzwischen pharmakologisch bestätigt. Aber wie jedes gute Heilmittel wird auch der Hanf staatlich kontrolliert: "Verboten ist die Verwendung von Cannabispflanzen zur Herstellung von Cannabiszigaretten, zur Herstellung von Medikamenten und Cannabistinkturen (Hustenmittel, Schlafmittel, Asthma-und Migränemittel).
Der Umgang mit Cannabis ist verboten und strafbar, unabhängig ob die Cannabispflanzen und Cannabisprodukte einen für den Konsum ausreichenden THC-Gehalt aufweisen."

aus dem Buch "Hexenkraut und Zaubertrank" von Hartwig Abraham/Inge Thinnes